Qualitätsmanagement

TÜV Zertifizierung

Schädlingsbekämpfung nach DIN EN 16636:2015

Wir haben die Zertifizierung nach DIN EN 16636 erfolgreich absolviert.

Nach Ablauf unseres alten Qualitätssiegels haben wir uns für die Zertifizierung nach DIN EN 16636 entschieden. Mit der Veröffentlichung der DIN EN 16636 wurden von der Europäischen Kommission für Standardisierung (CEN) im März 2015 die allgemein anerkannten Regeln der professionellen Schädlingsbekämpfung festgelegt.

Wir haben uns für den TÜV Rheinland entschieden, der unabhängig von Verbandsinteressen die Zertifizierung nach DIN EN 16636 anbietet. Die Vorbereitung auf die Zertifizierung wurde anhand von praxisnahen Checklisten durchgeführt, die von dem TÜV Rheinland zur Verfügung gestellt wurden. Da wir vor der Zertifizierung nach DIN EN 16636 bereits ein Qualitätsmanagementsystem in unserem Unternehmen eingeführt hatten, war der Aufwand für die Anpassung der Dokumente auf die DIN EN 16636 überschaubar.

Unsere Dienstleistungen
Zertifizierung
DIN 16636
Anforderungen nach DIN EN 16636

Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen

Der professionelle Dienstleister muss:

-zeigen, dass ein dem dargestelltem Kreislauf der DIN EN 16636 angepasstes Verfahren befolgt wurde

-zeigen, dass dieses Verfahren von kompetenten Personen durchgeführt wird, die eine Rolle ausfüllen wie in Abschnitt 5 und Anhang A beschrieben und ihre Kenntnisse bei ihren Empfehlungen, Vorschlägen und in der täglichen Praxis einsetzen

-einen Schädlingsbekämpfungsplan für den Auftraggeber erarbeiten und ihm diesen vorlegen, unter Beachtung der deklarierten Anforderungen und der mit der bestimmten Umwelt des jeweiligen Auftraggebers verbundenen Auswirkung und Risiken. Dieser Plan umfasst die Verfahren der Prävention und/oder der Bekämpfung, die erforderlich sind, um angemessene Hygiene- und Umweltbedingungen zu erreichen und die weitere Ausbreitung jeglichen Befalls zu verhindern

-die mit dem Auftraggeber vereinbarten Bekämpfungsverfahren umsetzen und in der Lage sein, für jeden Schritt innerhalb dieser Bekämpfungsverfahren detaillierte Aufzeichnungen bereitzustellen und den Kompetenznachweis zu liefern

-einen Bericht über die ausgeführte Dienstleistung bereitstellen und beurteilen, in welchem Umfang die im Schädlingsbekämpfungsplan ermittelten Ziele erreicht wurden, zusammen mit jeglichen Empfehlungen für Maßnahmen des Auftraggebers, um die Aufrechterhaltung einer hygienisch reinen Umgebung im Anschluss an das Erbringen der Dienstleistung sicherzustellen.